LGFG
Gliederung
5. Abschnitt *) Mittel des Landesgesundheitsfonds § 43*) Mittel
§ 48 § 48*) Mittel für Zielsteuerungsprojekte und -maßnahmen
(1) Der Landesgesundheitsfonds kann gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern Projekte und Maßnahmen finanzieren, die im Landes-Zielsteuerungsübereinkommen vereinbart bzw. von der Landes-Zielsteuerungskommission beschlossen worden sind. Dazu gehören insbesondere:
a) Projekte der integrierten Versorgung, wie insbesondere die Versorgung von Diabetes- und Schlaganfallpatienten und -patientinnen, von Patienten und Patientinnen mit koronaren Herzerkrankungen oder mit nephrologischen Erkrankungen und die Verbesserung des Entlassungsmanagements;
b) Projekte, die Leistungsverschiebungen zwischen dem intra- und extramuralen Bereich zur Folge haben;
c) Projekte zur sektorenübergreifenden Finanzierung des ambulanten Bereichs; und
d) Projekte und Maßnahmen zur Sicherstellung von ausreichend und entsprechend qualifiziertem Gesundheitspersonal durch anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtungen, insbesondere zur Stärkung und Aufwertung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe.
(2) Aus den zur Verfügung stehenden Mitteln können auch laufende Zielsteuerungsprojekte und -maßnahmen verlängert werden.
*) Fassung LGBl.Nr. 11/2018, 9/2025
Art. 1 § 94a SpG · SpG · Spitalgesetz
Art. 1 § 94a § 94a*) LKF-Gebührenersätze für stationäre Patienten und Patientinnen
…der Nebenkostenstellenbeiträge ( § 94b ), der Investitionszuschüsse ( § 46 des Landesgesundheitsfondsgesetzes ), der Mittel für Planung und Strukturreformen ( § 47 des Landesgesundheitsfondsgesetzes ), der Mittel für Zielsteuerungsprojekte ( § 48 des Landesgesundheitsfondsgesetzes ) sowie sonstiger Ausgaben, nach Maßgabe eines Beschlusses des Landesgesundheitsfonds. Die Berechnungsgrundlage dividiert durch die von den Fondskrankenanstalten erbrachten LKF-Punkte ergibt den Eurowert je LKF…
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