§ 76 Inkrafttreten nach der Wiederverlautbarung 1999novellierter Bestimmungen undÜbergangsbestimmungen dazu
In Kraft seit 01. Oktober 2001
Up-to-date
Die §§ 73 Abs. 1 und 75 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
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