LandesrechtSalzburgLandesesetzeSalzburger Landeselektrizitätsgesetz 1999§ 39

§ 39Bildung von Bilanzgruppen

In Kraft seit 01. Oktober 2001
Up-to-date

Bilanzgruppen können innerhalb jeder Regelzone gebildet werden. Die Bildung und Veränderung von Bilanzgruppen erfolgt durch den Bilanzgruppenverantwortlichen.

Rückverweise