LandesrechtSalzburgLandesesetzeSalzburger Landeselektrizitätsgesetz 1999§ 3

§ 3Grundsätze für den Betrieb von Elektrizitätsunternehmen

In Kraft seit 07. Juli 1999
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Elektrizitätsunternehmen haben als kunden- und wettbewerbsorientierte Anbieter von Dienstleistungen nach den Grundsätzen einer sicheren, kostengünstigen, natur- und umweltverträglichen und effizienten Bereitstellung der nachgefragten Dienstleistungen sowie eines wettbewerbsorientierten und wettbewerbsfähigen Elektrizitätsmarktes zu agieren. Diese Grundsätze sind als Unternehmensziele zu verankern.

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