§ 6
In Kraft seit 01. Januar 2019
Up-to-date
Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) der Senate der Leistungsfeststellungskommission gemäß § 5 Abs. 2 lit. a und c sind von der Bildungsdirektion für Wien für eine Funktionsperiode von fünf Schuljahren jeweils vor dem Ablauf des fünften Schuljahres zu bestellen. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Funktionsperiode aus, ist für den Rest der Funktionsperiode ein anderes Mitglied in gleicher Weise zu bestellen.
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