§ 6 § 6
In Kraft seit 01. August 2014
Up-to-date
LDHG. 1966
Der Personalvertretung der Lehrpersonen ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben, bevor Leiterstellen verliehen oder Auszeichnungen beantragt werden sowie in jenen Fällen, in welchen das Personalvertretungsgesetz dies ausdrücklich bestimmt.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 92/2014
§ 26 LDHG. 1966 · LDHG. 1966 · Steiermärkisches Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1966
§ 26 Inkrafttreten, Aufhebung früherer Rechtsvorschriften, Übergangsbestimmungen
…1) Dieses Gesetz tritt, soweit im Abs. 2 nicht anders bestimmt ist, mit 1. September 1966 in Kraft. (2) § 6 tritt mit dem gemäß Art. 11 Abs. 1 Z 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 zu erlassenden Bundesgesetz über…
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