(1) Ansprüche auf den Grundbetrag der Haushaltszulage enden spätestens mit Ablauf des 31. August 1995.
(2) Ansprüche auf einen Steigerungsbetrag der Haushaltszulage gelten, wenn die Anspruchs voraussetzungen nach wie vor gegeben sind, ab 1. September 1995 als Ansprüche auf Kinderzulage.
LBPG 2002 · Burgenländisches Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002
§ 95 Haushaltszulage und Kinderzulage
…§ 95 Haushaltszulage und Kinderzulage (1) Ansprüche auf den Grundbetrag der Haushaltszulage enden spätestens mit Ablauf des 31. August 1995. (2) Ansprüche auf einen Steigerungsbetrag der…
§ 107d Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 86/2008
…LGBl. Nr. 86/2008 (1) § 7 Abs. 2a gilt für ab 1. Jänner 2009 neu angetretene Karenzurlaube nach § 95 LBDG 1997. (2) Erfolgt eine Ruhestandsversetzung nach § 15a vor dem 1. Jänner 2011, so beträgt das Ausmaß der Kürzung abweichend von…
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