Waisenversorgungsgenüsse für Wahlkinder sind mit Wirkung vom 1. Juli 1994 nach § 18 Abs. 2 und 5 des Pensionsgesetzes 1965 in der nach dem Landesbeamtengesetz 1985 geltenden Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 665/1994 neu zu bemessen, sofern ein Vergleich mit der bisherigen Pensionsversorgung ergibt, dass dies für sie günstiger ist.
LBPG 2002 · Burgenländisches Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002
§ 90 Waisenversorgung für Wahlkinder
…§ 90 Waisenversorgung für Wahlkinder Waisenversorgungsgenüsse für Wahlkinder sind mit Wirkung vom 1. Juli 1994 nach § 18 Abs. 2 und 5 des Pensionsgesetzes…
§ 8 Ruhegenussbemessungsgrundlage
…statt, wenn 1. der Beamte im Dienststand verstorben ist oder 2. die Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit überwiegend auf einen Dienstunfall oder mehrere Dienstunfälle (§§ 90 und 91 des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes - B-KUVG) oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist und der Beamtin oder dem Beamten auf Grund dieses Dienstunfalls…
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