§ 15 und § 98 sind auf die Nebengebührenzulage anzuwenden.
LBPG 2002 · Burgenländisches Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002
§ 74 Beitrag
…§ 74 Beitrag § 15 und § 98 sind auf die Nebengebührenzulage anzuwenden.…
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