LandesrechtBurgenlandLandesesetzeBurgenländisches Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002§ 55

§ 55Versorgung der Halbwaise bei Abgängigkeit des überlebendenEhegatten

In Kraft seit 01. Januar 2003
Up-to-date

Auf die Dauer der Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten eines Beamten ist die von ihm hinterlassene Halbwaise wie eine Vollwaise zu behandeln.

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