Auf die Dauer der Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten eines Beamten ist die von ihm hinterlassene Halbwaise wie eine Vollwaise zu behandeln.
LBPG 2002 · Burgenländisches Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002
§ 55 Versorgung der Halbwaise bei Abgängigkeit des überlebendenEhegatten
…§ 55 Versorgung der Halbwaise bei Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten Auf die Dauer der Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten eines Beamten ist die von ihm hinterlassene Halbwaise wie…
§ 105 Bedingte Anrechnung von Ruhegenussvordienstzeiten
…§ 105 Bedingte Anrechnung von Ruhegenussvordienstzeiten Auf Personen, die vor dem 1. Jänner 2002 Anspruch auf eine monatlich wiederkehrende Leistung nach dem Pensionsgesetz 1965 in der nach dem Landesbeamtengesetz 1985 geltenden Fassung haben, ist § 55…
Rückverweise