LBPG 2002
Gliederung
2. HAUPTSTÜCK Pensionsrecht
3. Abschnitt Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen
Unterabschnitt D Gemeinsame Bestimmungen für Hinterbliebene
§ 29 § 29
(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 35/2005)
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