(1) Auf Antrag des überlebenden Ehegatten können vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens Vorschüsse auf den Versorgungsbezug und die Sonderzahlung gezahlt werden, wenn der Anspruch dem Grunde nach feststeht und der überlebende Ehegatte glaubhaft macht, dass sich voraussichtlich nach § 17 oder § 18 ein zahlbarer Versorgungsgenuss ergeben und eine Verminderung des Prozentsatzes des Versorgungsbezuges auf Null nach § 19 nicht eintreten wird. Die Vorschüsse dürfen den sich voraussichtlich ergebenden Versorgungsbezug und die dazu gebührende Sonderzahlung nicht überschreiten.
(2) Die nach Abs. 1 gewährten Vorschüsse sind auf den gebührenden Versorgungsbezug anzurechnen.
(3) Zu Unrecht empfangene Vorschüsse sind dem Land gemäß § 45 zu ersetzen.
LBPG 2002 · Burgenländisches Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002
§ 22 Vorschüsse auf den Witwen- und Witwerversorgungsbezug
…§ 22 Vorschüsse auf den Witwen- und Witwerversorgungsbezug (1) Auf Antrag des überlebenden Ehegatten können vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens Vorschüsse auf den Versorgungsbezug und die Sonderzahlung gezahlt…
§ 70 Anspruchsbegründende Nebengebühren, Festhalten inNebengebührenwerten
…§ 20 LBBG 2001, 3. Sonn- und Feiertagsvergütungen (Sonn- und Feiertagszulagen) nach § 21 LBBG 2001, 4. Journaldienstzulagen nach § 22 LBBG 2001, 5. Bereitschaftsentschädigungen nach § 23 LBBG 2001, 6. Mehrleistungszulagen nach § 24 LBBG 2001, 7. Erschwerniszulagen nach §…
§ 63 Besonderer Pensionsbeitrag
…seiner Dienstleistung gebührt hat. (4) Der besondere Pensionsbeitrag beträgt für jeden vollen Monat der angerechneten Zeiten jenen Prozentsatz der Bemessungsgrundlage, der sich aus § 22 Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956 oder aus § 35 Abs. 2 LBBG 2001, jeweils in der zur Zeit des ersten…
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