§ 13 Verlust des Anspruches auf Ruhegenuss
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
Der Anspruch auf Ruhegenuss erlischt durch
1. (Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 45/2012)
2. Verzicht,
3. Austritt,
4. (Anm.: aufgehoben mit LGBl. Nr. 25/2006)
5. Verhängung der Disziplinarstrafe des Verlustes aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche,
6. Auflösung des Dienstverhältnisses nach § 21 Abs. 2 LBDG 1997.
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