§ 116 § 116
In Kraft seit 01. Januar 2003
Up-to-date
LBPG 2002
Gliederung
Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes dürfen auch rückwirkend, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes, in Kraft gesetzt werden.
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