§ 115 Sprachliche Gleichbehandlung
In Kraft seit 01. Januar 2003
Up-to-date
§ 115 Sprachliche Gleichbehandlung — LBPG 2002
Soweit in diesem Gesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
§ 115 LBPG 2002 · LBPG 2002 · Burgenländisches Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002
§ 115 Sprachliche Gleichbehandlung
…§ 115 Sprachliche Gleichbehandlung Soweit in diesem Gesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei…
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