§ 112 Anrechnung ausgezahlter Leistungen
In Kraft seit 01. Januar 2003
Up-to-date
§ 112 Anrechnung ausgezahlter Leistungen — LBPG 2002
Die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes allenfalls noch ausgezahlten Leistungen nach bisherigen pensionsrechtlichen Vorschriften sind auf die nach diesem Gesetz gebührenden Leistungen anzurechnen.