§ 112 Anrechnung ausgezahlter Leistungen
In Kraft seit 01. Januar 2003
Up-to-date
§ 112 Anrechnung ausgezahlter Leistungen — LBPG 2002
Die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes allenfalls noch ausgezahlten Leistungen nach bisherigen pensionsrechtlichen Vorschriften sind auf die nach diesem Gesetz gebührenden Leistungen anzurechnen.
§ 112 LBPG 2002 · LBPG 2002 · Burgenländisches Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002
§ 112 Anrechnung ausgezahlter Leistungen
…3. Unterabschnitt Gemeinsame Übergangsbestimmungen § 112 Anrechnung ausgezahlter Leistungen Die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes allenfalls noch ausgezahlten Leistungen nach bisherigen pensionsrechtlichen Vorschriften sind auf die nach diesem Gesetz gebührenden Leistungen…
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