LandesrechtBurgenlandLandesesetzeBurgenländisches Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002§ 112

§ 112Anrechnung ausgezahlter Leistungen

In Kraft seit 01. Januar 2003
Up-to-date

Die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes allenfalls noch ausgezahlten Leistungen nach bisherigen pensionsrechtlichen Vorschriften sind auf die nach diesem Gesetz gebührenden Leistungen anzurechnen.

Rückverweise