§ 110 Kürzung der Nebengebührenzulage bei Kürzung derRuhegenussbemessungsgrundlage
In Kraft seit 01. Januar 2003
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§ 110 Kürzung der Nebengebührenzulage bei Kürzung derRuhegenussbemessungsgrundlage — LBPG 2002
Auf Beamte, deren Versetzung in den Ruhestand vor dem 1. März 1997 eingeleitet worden ist, ist § 5 des Nebengebührenzulagengesetzes in der nach dem Landesbeamtengesetz 1985 bis zum Ablauf des 28. Februar 1997 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
§ 110 LBPG 2002 · LBPG 2002 · Burgenländisches Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002
§ 110 Kürzung der Nebengebührenzulage bei Kürzung derRuhegenussbemessungsgrundlage
…§ 110 Kürzung der Nebengebührenzulage bei Kürzung der Ruhegenussbemessungsgrundlage Auf Beamte, deren Versetzung in den Ruhestand vor dem 1. März 1997 eingeleitet worden ist, ist §…
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