(1) Zur Begleitung, Unterstützung und Dokumentation einer Green Budgeting Methodik führt die Landesregierung eine systematische Klimarelevanzanalyse des Landesbudgets durch.
(2) Die Analyse umfasst eine transparente Zuordnung von Klimaverantwortlichkeiten. Unter Einhaltung der budgetären Rahmenbedingungen, einer laufenden Priorisierung der vorhandenen Budgetmittel sowie deren entsprechende Kennzeichnung ist eine Bewertung der Allokation sowie des Einsatzes vorzunehmen.
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