LandesrechtBurgenlandLandesesetzeGrenzbereinigungsgesetz Steiermark-Burgenland

Grenzbereinigungsgesetz Steiermark-Burgenland

In Kraft seit 01. Januar 2021
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Verlauf der Landesgrenze zwischen dem Land Steiermark und dem Land Burgenland im Bereich des Lafnitzflusses (steiermärkische Marktgemeinden Neudau und Burgau, politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld und burgenländische Gemeinde Burgauberg-Neudauberg, politischer Bezirk Güssing) ist in der Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25 000 ( Anlage 1 ) sowie in Detailblättern im Maßstab 1 : 2 000 ( Anlagen 2 bis 5 ) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34 Grad östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis ( Anlage 6 ) ausgewiesen.

§ 2

§ 2

Spätere Änderungen des Verlaufes des Lafnitzflusses in der dargestellten Grenzstrecke haben auf die Landesgrenze keinen Einfluss.

§ 3

§ 3

Dieses Landesgesetz tritt gleichzeitig mit dem nach Art. 3 Abs. 3 B-VG erforderlichen übereinstimmenden Gesetz des Landes Steiermark mit 1. Jänner 2021 in Kraft.

Anl. 1

Anhänge

Anlage 1
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Anl. 2

Anhänge

Anlage 2
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Anl. 3

Anhänge

Anlage 3
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Anl. 4

Anhänge

Anlage 4
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Anl. 5

Anhänge

Anlage 5
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Anl. 6

Anhänge

Anlage 6
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