Vorwort
§ 1
§ 1
Der Verlauf der Landesgrenze zwischen dem Land Steiermark und dem Land Burgenland im Bereich des Lafnitzflusses (steiermärkische Marktgemeinden Neudau und Burgau, politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld und burgenländische Gemeinde Burgauberg-Neudauberg, politischer Bezirk Güssing) ist in der Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25 000 ( Anlage 1 ) sowie in Detailblättern im Maßstab 1 : 2 000 ( Anlagen 2 bis 5 ) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34 Grad östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis ( Anlage 6 ) ausgewiesen.
§ 2
§ 2
Spätere Änderungen des Verlaufes des Lafnitzflusses in der dargestellten Grenzstrecke haben auf die Landesgrenze keinen Einfluss.
§ 3
§ 3
Dieses Landesgesetz tritt gleichzeitig mit dem nach Art. 3 Abs. 3 B-VG erforderlichen übereinstimmenden Gesetz des Landes Steiermark mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
Anl. 1
Anhänge
Anlage 1PDFAnl. 2
Anhänge
Anlage 2PDFAnl. 3
Anhänge
Anlage 3PDFAnl. 4
Anhänge
Anlage 4PDFAnl. 5
Anhänge
Anlage 5PDFAnl. 6
Anhänge
Anlage 6PDF