LandesrechtBurgenlandLandesesetzeLandesfonds für die Opfer des Krieges und Faschismus, Aufhebung

Landesfonds für die Opfer des Krieges und Faschismus, Aufhebung

In Kraft seit 30. Dezember 2019
Up-to-date

§ 1

§ 1 Aufhebung

Das Gesetz vom 15. April 1947, betreffend die Errichtung eines burgenländischen Landesfonds für die Opfer des Krieges und Faschismus, LGBl. Nr. 3/1949, wird aufgehoben.

§ 2

§ 2 Fondsvermögen

Das vorhandene Fondsvermögen samt Rücklagen fließt dem Land Burgenland zu. Etwaiges Eigentum geht von Gesetzes wegen auf das Land Burgenland über.

§ 3

§ 3 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit 30. Dezember 2019 in Kraft.