(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf seine Verlautbarung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Organisation der Bezirkshauptmannschaften im Burgenland, LGBl. Nr. 26/2003, außer Kraft.
(3) § 9 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 23/2023 tritt mit 1. März 2023 in Kraft.
(4) § 1 Abs. 4 und 5, § 4 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 5, § 6 Abs. 1 und § 9 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 33/2024 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft; gleichzeitig entfällt § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 3 und 4.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise