LandesrechtBurgenlandLandesesetzeWiedererrichtung der Ortsgemeinde Kaisersteinbruch

Wiedererrichtung der Ortsgemeinde Kaisersteinbruch

In Kraft seit 07. Februar 1952
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Ortsgemeinde Kaisersteinbruch, Verwaltungsbezirk Neusiedl am See, wird mit den Grenzen nach dem Stande vom 13. März 1938 mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1945 wieder errichtet.

§ 2

§ 2

Die seit 1. Oktober 1945 namens der Gemeinde Kaisersteinbruch durchgeführten Maßnahmen gelten als nach der burgenländischen Gemeindeordnung rechtmäßig erlassen, soweit sie den jeweils hiefür bestehenden Vorschriften entsprechen.