Das Burgenländische Tourismusgesetz 1992, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 33/2007, wird wie folgt geändert:
1. Im § 27 Abs. 3 wird die Wortfolge „§ 24 der Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 2/1963, in der jeweils geltenden Fassung,“ durch die Wortfolge „§ 26 Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 52/2009,“ ersetzt.
2. Im § 27 Abs. 9 wird die Wortfolge „Bestimmungen der Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 2/1963 in der jeweils geltenden Fassung.“ durch die Wortfolge „für die Landesabgaben geltenden Bestimmungen der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 52/2009.“ ersetzt.
3. § 32 lautet:
Die Änderungen des § 27 Abs. 3 und 9, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2010, treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.“
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