§ 38 Eigener Wirkungsbereich — Gesetz über den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland
Rückverweise
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinden und des Verbandes sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
…0018 ) entschieden wurde, erlassen und eine Abschrift dieses Erkenntnisses samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § …