LandesrechtBurgenlandLandesesetzeGesetz, mit dem die XVIII. Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtages vorzeitig beendet wird

Gesetz, mit dem die XVIII. Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtages vorzeitig beendet wird

In Kraft seit 21. Juli 2005
Up-to-date

§ 1

§ 1. Der Landtag wird gemäß Artikel 13 L-VG vor Ablauf der XVIII. Gesetzgebungsperiode aufgelöst.

§ 2

§ 2. Das Gesetz tritt mit dem Tag der Kundmachung im Landesgesetzblatt für das Burgenland in Kraft.