+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Landesrecht
Burgenland
Landesesetze
Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens
§ 12
§ 12
In Kraft seit 01. Januar 1994
Up-to-date
Im Gesetz anzeigen
§ 12 — Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens
Im Gesetz anzeigen
Mehr
(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 13/1993)
Rückverweise
Keine Verweise gefunden
Rückverweise