Das österreichische Anti-Doping-Comitee (ÖADC) ist ermächtigt, im Sinne der Anti-Doping-Konvention des Europarates samt Anhang, BGBl. Nr. 451/1991, und Zusatzprotokoll
1. Maßnahmen zu setzen, die geeignet sind, das Problem des Dopings im Sport zu reduzieren und weitgehend zu beseitigen, sowie
2. bei Sportveranstaltungen und Trainingseinheiten im Burgenland geeignete Dopingkontrollen vorzunehmen.
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