§ 9 § 9 — Burgenländische Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwaltschaft
Gliederung
Rückverweise
Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, ABl. Nr. L 088 vom 09.03.2011 S. 45, umgesetzt.
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