§ 3e Anerkennung in anderen Bundesländern — Anstellungserfordernisse für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen und Erzieherinnen und Erzieher
Eine in einem anderen Bundesland ausgesprochene Anerkennung von Ausbildungsnachweisen im Sinne des § 3a entspricht der Anerkennung nach diesem Gesetz.
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