(1) Die Gemeindemitglieder der neuen Gemeinden sind bis 31.12.1995 berechtigt, ihre Problemstoffe in der Problemstoffsammelstelle Inzenhof abzugeben.
(2) Die Betriebskosten der Problemstoffsammelstelle Inzenhof werden bis 31.12.1995 vom Gemeindeverband Neustift bei Güssing in Güssing getragen.
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