(1) In die Dienstverhältnisse der Gemeindebediensteten der Stammgemeinde Neustift bei Güssing treten als neue Dienstgeber ein:
1. Der Gemeindeverband Neustift bei Güssing als Dienstgeber für den leitenden Gemendeamtmann Mag. Willibald Klucsarits sowie für den Vertragsbediensteten Josef Jandrasitzs, Emmerich Prem und Erika Frühwirth;
2. die Gemeinde Großmürbisch als Dienstgeber für Adelheid Jandrisits und Johann Klucsarits;
3. die Gemeinden Inzenhof als Dienstgeber für Anita Kropf, Christine Moser, Gerhard Budal und Hilda Simits;
4. die Gemeinde Kleinmürbisch als Dienstgeber für Walter Jost;
5. die Gemeinde Neustift bei Güssing als Dienstgeber für Ulla Heindl, Gustav Schwendenwein, Birgit Feiler, Karl Panner und Maria Taucher.
(2) Die Personalkosten für die Bediensteten Walter Jost, Karl Panner, Gerhard Budal, Gustav Schwendenwein und Johann Klucsarits tragen bis 31.12.1991 die neuen Gemeinden nach dem Verhältnis der Bevölkerungszahl (Volkszählung 1981).
(3) Die Personalkosten für die Raumpflege werden zu einem Drittel dem Kindergartenbetrieb Inzenhof und zu zwei Drittel der Volksschule Inzenhof zugeordnet.
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