(1) Das Liegenschaftsvermögen einschließlich des Zubehörs, das öffentliche Gut, die Gebäude und Anlagen der Stammgemeinde Neustift bei Güssing gehen in das Eigentum jener neuen Gemeinde über, in deren Gebiet sie gelegen sind.
(2) Die aus 1688/10000 und 1460/10000 Anteilen bestehenden Eigentumsrechte der Stammgemeinde Neustift bei Güssing am Grundstück Nr. 108/1, EZ 972, KG Güssing, gehen an die neuen Gemeinden zu folgenden Prozentanteilen über:
1. Großmürbisch: 18,68 %
2. Inzenhof: 22,75 %
3. Kleinmürbisch: 15,91 %
4. Neustift bei Güssing: 37,85 %
5. Tschanigraben: 4,81 %
(3) Die Eigentumsrechte der Stammgemeinde Neustift bei Güssing am Grundstück Nr. 3264, EZ 515, KG Güssing, gehen in das Eigentum der neuen Gemeinde Neustift bei Güssing über.
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