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Burgenland
Landesesetze
Gebietsfestlegung und Vermögensauseinandersetzung
§ 13
§ 13 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Juni 1991
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§ 13 Inkrafttreten — Gebietsfestlegung und Vermögensauseinandersetzung
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Dieses Gesetz tritt rückwirkend mit 1. 6. 1991 in Kraft.
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