§ 40 Dingliche Wirkung der Bescheide — Bgld. Abfallwirtschaftsgesetz 1993
Rückverweise
Die nach diesem Gesetz an Eigentümer von Grundstücken oder Baulichkeiten erlassenen Bescheide wirken auch gegen alle späteren Eigentümer. Dies gilt nicht für Bescheide nach § 41.
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