LandesrechtBurgenlandLandesesetzeAuflösung des Baufonds Bundesstraßen-Vorfinanzierung

Auflösung des Baufonds Bundesstraßen-Vorfinanzierung

In Kraft seit 01. Oktober 1988
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Baufonds Bundesstraßen-Vorfinanzierung wird mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgelöst. Vorhandene Fondsmittel sind zweckgebunden für den Landesstraßenbau zu verwenden.

§ 2

§ 2

Das Gesetz vom 2. März 1971, LGBl. Nr. 18, betreffend die Errichtung eines Fonds zur Vorfinanzierung des Baues einer Bundesstraße im Abschnitt Mörbisch - Illmitz in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 22/1976 und LGBl. Nr. 23/1979, tritt außer Kraft.

§ 3

§ 3

Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1988 in Kraft.