Die Satzung hat zu enthalten
a) Name und Sitz des Gemeindeverbandes;
b) Namen der beteiligten Gemeinden;
c) Bezeichnung der gemeinsam zu besorgenden Aufgaben;
d) Organe des Gemeindeverbandes, einschließlich der Bestellung, der Zusammensetzung und der Erfordernisse für die Willensbildung in den kollegialen Organen;
e) Regelung des Ersatzes der Kosten für die Aufgabenbesorgung (Personal- und Sachaufwand);
f) Regelung der vermögensrechtlichen Ansprüche der verbandsangehörigen Gemeinden gegenüber dem Gemeindeverband und Regelung der Haftung für Verbindlichkeiten;
g) Erfordernisse für die Änderung der Satzung sowie den Beitritt und den Austritt von Gemeinden;
h) Bestimmungen über die Auflösung des Gemeindeverbandes, die Abwicklung bestehender Dienstverhältnisse und die Verwendung des verbleibenden Vermögens.
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