§ 25 § 25 — Bgld. Gemeindeverbandsgesetz
Gliederung
4. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
§ 25 § 25
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind mit Ausnahme von Kundmachungen nach § 21 solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden