§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten — Burgenländisches Arbeitnehmerförderungsgesetz
Rückverweise
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1988 in Kraft.
(2) Die erstmalige Bestellung des Beirates (§ 7) hat binnen einem Monat nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu erfolgen.
(3) § 9 Abs. 5a und 6a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.
(4) § 9 Abs. 5a und 6a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
(5) § 9 Abs. 3 und die Überschrift zu § 10 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025 treten mit 1. September 2025 in Kraft.
Keine Ergebnisse gefunden