Das Land kann die Landessicherheitszentrale Burgenland GmbH mit bestimmten Leistungen bei der Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen und beim vorbeugenden Katastrophenschutz, insbesondere mit der Alarmierung der Katastrophenhilfsdienste und der Behörden, sowie dem Treffen von unaufschiebbaren Maßnahmen bis zur Aufnahme der behördlichen Tätigkeit, beauftragen. In diesem Fall haben sich die Gemeinden, die Gemeindeverbände und die Bezirksverwaltungsbehörden sowie die Katastrophenhilfsdienste des Landesfeuerwehrverbandes, der Rettungsorganisationen und die sonstigen Katastrophenhilfsdienste bei der Erfüllung ihrer Aufgaben der Landessicherheitszentrale Burgenland GmbH zu bedienen. Die Landesregierung ist berechtigt jederzeit in die diesbezüglichen Unterlagen der Landessicherheitszentrale Burgenland GmbH Einsicht zu nehmen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise