(1) Dem Ansuchen um Erteilung der Bewilligung nach § 5 sind folgende Unterlagen anzuschließen:
1. Lageplan im Maßstab von höchstens 1:1000 mit den im Umkreis von 100 m um den Campingplatz gelegenen Grundstücken samt einem Verzeichnis der Eigentümer dieser Grundstücke einschließlich der Eigentümer der Grundstücke, auf denen der Campingplatz errichtet werden soll.
2. Lageplan im Maßstab von höchstens 1:500, aus dem die Grenzen des Campingplatzes und die Lage der erforderlichen Einrichtungen ersichtlich sein müssen.
3. Projektsbeschreibung, in der die erforderlichen Einrichtungen näher beschrieben sind.
4. Eigentumsnachweis über das als Campingplatz in Aussicht genommene Grundstück bzw. die Zustimmungserklärung des Grundeigentümers, wenn der Bewerber nicht Grundstückseigentümer ist.
(2) Die im Abs. 1 Z 1 - 3 angeführten Unterlagen sind in vierfacher Ausfertigung vorzulegen.
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