§ 30 § 30 — Bgld. Camping- und Mobilheimplatzgesetz
Gliederung
4. Abschnitt Straf- und Übergangsbestimmungen
§ 30 § 30
Rückverweise
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde (§§ 7 Abs. 1 und 5, 18 und 28) sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
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