§ 4 Dienststellen — Burgenländisches Landes-Personalvertretungsgesetz
Rückverweise
Dienststellen im Sinne dieses Gesetzes sind die Behörden, Ämter und anderen Verwaltungsstellen des Landes, die nach ihrem organisatorischen Aufbau eine verwaltungsmäßige oder betriebstechnische Einheit darstellen.