§ 6 § 6 — Gemeindebedienstetengesetz 1971
Gliederung
I. Teil Gemeindebeamtinnen und Gemeindebeamte
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 6 § 6
Rückverweise
(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 43/2014)
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