LandesrechtBurgenlandLandesesetzeGemeindebedienstetengesetz 1971§ 40

§ 40Eigener Wirkungsbereich

In Kraft seit 01. Januar 1972
Up-to-date

Die Freistädte Eisenstadt und Rust haben ihre in diesem Teil des Gesetzes geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.

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