§ 28 § 28 — Gemeindebedienstetengesetz 1971
Gliederung
I. Teil Gemeindebeamtinnen und Gemeindebeamte
6. Abschnitt Behörden und deren Wirkungsbereich
§ 28 § 28
Rückverweise
(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 79/2013)
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