§ 16 § 16 — Gemeindebedienstetengesetz 1971
Gliederung
I. Teil Gemeindebeamtinnen und Gemeindebeamte
3. Abschnitt Ausbildung der Gemeindebeamtinnen und Gemeindebeamte
§ 16 § 16
Rückverweise
(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 43/2014)
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