§ 12a — Gemeindebedienstetengesetz 1971
Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346
(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 43/2014)
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