§ 46a § 46a — Gemeindesanitätsgesetz 1971
Gliederung
9. Abschnitt Schlußbestimmungen
§ 46a § 46a
Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes dürfen auch rückwirkend, frühestens jedoch mit 1. Jänner 2014, in Kraft gesetzt werden.
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