§ 31 § 31 — Gemeindesanitätsgesetz 1971
Gliederung
Auf das Disziplinarverfahren gegen Gemeindeärzte finden, soweit in diesem Gesetz nicht anderes bestimmt wird, die Bestimmungen des 9. Abschnittes des 1. Hauptstückes des LBDG 1997 sinngemäße Anwendung.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden