LandesrechtBurgenlandLandesesetzeVermögenswerte nach den ehemaligen Landkreisen§ 2

§ 2Rechtsträger der Vermögenswerte

In Kraft seit 29. Juli 1970
Up-to-date

Die unter die Bestimmungen des § 1 fallenden Vermögenswerte sind kraft Gesetzes auf das Land übertragen.

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